Sicherung der materiellen Lebensgrundlage

Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.

 

LEBENSGRUNDLAGE

Existenzsicherung bei Krebserkrankungen

Eine Krebsdiagnose kann nicht nur physisch und psychisch, sondern auch finanziell belastend sein. Mitten in der Herausforderung einer Krebsdiagnose spielt die Sicherung der materiellen Lebensgrundlage eine entscheidende Rolle. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen Orientierung und konkrete Unterstützung zu diesem Thema.

Haftungsausschluss

Die Inhalte unserer Webseite wurden mit Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch können wir keine Gewährleistung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen. Vereinbaren Sie zu Ihren persönlichen Anliegen gerne ein persönliches Gespräch in einem unserer Beratungszentren oder in einer unserer Außenstellen.

EXISTENZSICHERUNG

Sozialrechtliche Leistungsansprüche

Entgeltfortzahlung

  • Im Falle einer Krebserkrankung besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen
  • Dies ist eine Leistung des Arbeitgebers und entspricht dem vollen Lohnanspruch 

Krankengeld

  • Im Anschluss an die Entgeltfortzahlung leistet die Krankenkasse gesetzliches Krankengeld
  • Bezugsdauer inklusive Entgeltfortzahlung max. 78 Wochen
  • 70 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.175,00 Euro im Monat; Stand 2024), jedoch nicht mehr als 90 % des letzten Nettoarbeitsentgelts

Übergangsgeld

  • Finanzielle Leistung für Personen im Krankengeldbezug, die eine Rehabilitation machen
  • Das Krankengeld ruht, allerdings reduziert sich die Anspruchsdauer entsprechend und der Rentenversicherungsträger zahlt während der Reha das Übergangsgeld 
  • Ziel ist die Sicherung des Lebensunterhalts und die Unterstützung während der Reha

Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld 1 (ALG I)

  • Sichert nach Ablauf des Krankengeldes den Übergang zur Erwerbsminderungsrente oder zur Rückkehr an den Arbeitsplatz.
  • Kann beantragt werden wenn bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit die maximale Anspruchsdauer des Krankengeldbezugs erreicht ist
  • Voraussetzung: Leistungsfähigkeit unter 15 Wochenstunden und für  6 Monate erwartet

Erwerbsminderungsrente

  • Form der Rente für Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf in vollem Umfang auszuüben
  • Auskünfte zur Höhe der Erwerbsminderungsrente erteilt Ihnen Ihre zuständige Rentenversicherung
  • Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung ist empfehlenswert

Pflegeleistungen

  • Personen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit Unterstützung benötigen, können Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten, um die finanzielle Belastung der Pflege zu mindern oder Pflegedienste einzusetzen

Weitere Möglichkeiten der Unterstützung

Haushaltshilfen

Können nach Akutaufenthalt im Krankenhaus für max. 26 Wochen beantragt werden, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben. In allen anderen Fällen für max. 4 Wochen. Private Zuzahlung liegen pro Einsatz der Haushaltshilfe bei 5-10€.

Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung 

Menschen mit einer Krebserkrankung erhalten in der Regel auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis, der zunächst üblicherweise für 5 Jahre ausgestellt wird. In diesem Ausweis sind individuelle Beeinträchtigungen in Form von Buchstaben (z.B. G für Gehfähigkeit) und Prozentangaben – für den Grad der Behinderung, GdB – erfasst.

Diese Einstufungen bedingen – je nach Art und Schwere – unterschiedliche Nachteilsausgleiche, wie z.B. erhöhten Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage oder auch steuerliche Erleichterungen.

Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel oder begleitende Therapien

Gesetzlich Versicherte müssen Im Krankheitsfall zu unterschiedlichen Leistungen (z.B. zu Stationären Aufenthalten, Medikamenten, Hilfsmitteln, Heilmitteln, etc.) Zuzahlungen leisten. Bis zu welcher Höhe, bzw. in welchem Umfang hängt von der persönlichen Situation ab.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Beratungszentren auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin. Wir informieren Sie dann, welche Leistungen für Sie in Betracht kommen und helfen Ihnen bei der Inanspruchnahme. 

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Wenden Sie sich gerne an unsere Informations- und Beratungszentren in Rheinland-Pfalz. Dort werden Sie umfassend und kostenfrei beraten.

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